Wie bei jeder Bundestagswahl seit 1957 ist zusätzlich zur Wahl im Wahllokal am 23. Februar 2025 auch diesmal wieder eine frühere Abgabe der Stimme per Briefwahl möglich.
Durch die vorgezogene Wahl haben sich die Rahmenbedingungen für die Wahlorganisation allerdings geändert.
Druck der Stimmzettel erfolgt später als gewöhnlich
Da der Bundeswahlausschuss aufgrund geänderter Fristen erst nach Beendigung aller Rechtsschutzmöglichkeiten abschließend am 30. Januar 2025 über die Zulassung der 56 sich bewerbenden Parteien entscheiden kann, verschieben sich Erstellung und Druck der Stimmzettel gegenüber anderen Wahlen deutlich nach hinten.
Versand der Unterlagen nicht vor dem 7. Februar 2025
Mit einem Versand der Briefwahlunterlagen ist daher nicht vor Freitag, 7. Februar 2025, zu rechnen.
Zwei Wochen für die Bearbeitung der Briefwahlanträge
Für die Abarbeitung der Briefwahlanträge bleiben bei dieser Wahl somit zwei Wochen.
Normalerweise stehen hierfür fast sechs Wochen zur Verfügung.
Wie und wo beantragt man Briefwahlunterlagen?
Die Stadt Lippstadt beantwortet die wichtigsten Fragen zur Briefwahl für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025.
Anträge für die Briefwahl sollten möglichst erst nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung bei der Stadt Lippstadt gestellt werden.
Die Stadt Lippstadt erwartet 17.000 Briefwahlanträge
Dies erleichtert dem Wahlamt die Bearbeitung der erwarteten 17.000 Anträge. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt ab 22. Januar 2025.
Anträge können auch online gestellt werden
Für eine Online-Beantragung kann der aufgedruckte QR-Code genutzt oder eine Antragsmaske auf der Internetseite verwendet werden.
Alternativ ist es auch möglich, den auf der Rückseite befindlichen Vordruck schriftlich auszufüllen und zurückzusenden.
Wahlbenachrichtigungen müssen bis 30. Januar 2025 vorliegen
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 30. Januar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich im Wahlamt der Stadt Lippstadt, Tel. (0 29 41) 980-362) melden.
Briefwähler können ihre Stimme wieder im Wahlamt abgeben
Die Briefwahl ist wie bei vergangenen Wahlen auch im Stadthaus möglich.
Ab Montag, 10. Februar 2025, können Bürgerinnen und Bürger ins Wahlamt (Stadthaus, Ostwall 1, 59555 Lippstadt) kommen und vor Ort ihre Stimme abgeben.
Ist eine Beantragung auch schon jetzt möglich?
Auch jetzt ist es schon möglich, einen Antrag stellen.
Persönlich, in Papierform oder per E-Mail
Dieser kann gegenüber der Stadt Lippstadt persönlich, schriftlich in Papierform oder auch per E-Mail auf den Weg gebracht werden.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Wähler müssen detaillierte Angaben machen
Da noch kein Bezug zur Wahlbenachrichtigung mit den dort hinterlegten Daten hergestellt werden kann, müssen dabei Familienname, Vorname, komplette Wohnanschrift und Geburtsdatum zwingend angegeben werden.
Besondere Auflagen, wenn Anträge für andere Personen gestellt werden
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss darüber hinaus eine schriftliche Vollmacht vom Antragsteller vorlegen.
Eine Beantragung ist deshalb in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich in Papierform und nicht per E-Mail möglich.
Die Stadt rät, auf die Wahlbenachrichtigungen zu warten
Einfacher ist es vor diesem Hintergrund, bis zum Erhalt der Wahlbenachrichtigung zu warten und dann die Online-Beantragung zu nutzen.
Fragen werden telefonisch oder per E-Mail beantwortet
Bei Fragen zu den Abläufen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wahlamt der Stadt Lippstadt telefonisch unter (0 29 41) 980-360 oder 980-362 zur Verfügung oder per E-Mail an wahl(at)lippstadt.de.