Aktuelle Prospekte fuenfneun auf facebook fuenfneun auf instagram
Dies & Das

Gemeinde Anröchte sucht neue Schöffen

Der Präsident des Landgerichts Paderborn hat die Gemeinde Anröchte gebeten, eine Vorschlagsliste für die Wahl von Schöffinnen, Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Strafkammern des Landgerichts Paderborn und die Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Paderborn für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufzustellen.

 

Die neuen ehrenamtlichen Schöffen mussen den Hauptwohnsitz in Anröchte haben

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden und die Personen, die in die Liste aufgenommen werden möchten, müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben.

 

Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es zum Beginn der Amtsperiode vollenden werden, können nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Eine weitere Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Anröchte.

 

Die Bewerbungen werden bis zum 11. April 2023 im Rathaus angenommen

Interessierte Bürger können bis zum 11. April 2023 ihre Bewerbung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste an die Gemeinde Anröchte richten. Das entsprechende Bewerbungsformular ist hier einsehbar.

 

Nach dieser Frist wird der Rat der Gemeinde Anröchte in einer seiner Sitzungen im ersten Halbjahr eine entsprechende Vorschlagsliste aufstellen und beschließen. Anschließend besteht für die Bürger der Gemeinde Anröchte nach entsprechender Bekanntmachung eine Woche lang die Möglichkeit, die Liste einzusehen und mit Begründung Einspruch zu erheben.


Aktuelle Prospekte fuenfneun auf facebook fuenfneun auf instagram