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Wirtschaft & Verbraucher

Zählerstände müssen gemeldet werden

Die Stadtwerke Lippstadt und die Hellweg Energie GmbH  weisen noch einmal darauf hin, dass die Energieverbraucher, die ihre Zählerstände noch nicht übermittelt haben, dies schnellstmöglich tun sollten.

 

Zählerstände können den Stadtwerken übers Internet mitgeteilt werden. Über die Homepages www.stadtwerke-lippstadt.com bzw. www.hellwegenergie.de und dem auf der Startseite gut sichtbaren Link werden die Verbraucher zum Zählerstandsportal geführt.

 

Daten müssen bis spätestens 5. Dezember 2022 vorliegen

Dort können sie sich mit ihren persönlichen Daten einloggen und ihre Verbrauchsdaten in Verbindung mit einem aktuellen Bild vom Zählerstand schnell und zur gewünschten Tageszeit an die Stadtwerke übermitteln. Verbrauchsdaten, die nicht bis zum 5. Dezember vorliegen, werden nach einem anerkannten Verfahren geschätzt.

 

Auch Daten anderer Energielieferanten müssen gemeldet werden

Als lokaler Netz- und Messstellenbetreiber weisen die Stadtwerke nochmals daraufhin, dass sie zwingend auch die Zählerstände von den Verbrauchern benötigen, die von einem anderen Energielieferanten versorgt werden.

 

Die Daten werden später an die entsprechenden Lieferanten weitergegeben, damit diese mit ihren Kunden abrechnen können.


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