Die letzten Winter-Gesellenprüfungen im Handwerk sind absolviert, da stehen auch schon die Meldefristen zu den Sommerprüfungen 2024 fest:
Angesprochen sind die Teilnehmer für die Sommer-Gesellenprüfungen
Alle Auszubildende der Handwerksbetriebe im Einzugsgebiet der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe (Kreis Soest, Kreis Unna sowie Stadt Hamm), die bis zum 30. September 2024 ihre Ausbildungszeit beenden, müssen ihr Gesellenprüfungsgesuch bis spätestens 20. Februar 2024 bei der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe einreichen.
Dies gilt auch für Auszubildende, die ihre Prüfung wiederholen oder eine vorzeitige Prüfung beantragen wollen.
Antragsformulare können im zuständigen Haus des Handwerks bestellt werden
Die Anträge sind bereits zugesandt worden. Wer allerdings noch keinen Antrag erhalten haben sollte, kann Antragsformulare in den Geschäftsstellen der Kreishandwerkerschaft bestellen:
(für die Stadt Hamm): Haus des Handwerks, Sedanstraße 13, 59065 Hamm; Tel. (0 23 81) 9 21 60-0.
(für den Kreis Soest): Haus des Handwerks, Am Handwerk 4, 59494 Soest; Tel. (0 29 21) 8 92-0.
(für den Kreis Unna): Haus des Handwerks, Nordring 12, 59423 Unna; Tel. (0 23 03) 2 50 54-0.
Auf Pünktlichkeit und Vollständigkeit der Unterlagen achten
Verspätet oder unvollständig eingereichte Prüfungsgesuche können nicht berücksichtig werden, heißt es in der Pressemeldung der Kreishandwerkerschaft.
Dem Antrag sind unbedingt alle auf dem Formular vermerkten Unterlagen vollständig beizufügen.
Damit alle Prüflinge die gleichen Voraussetzungen erhalten wird besonders genau auf die Einhaltung des letzten Anmeldetermins am 20. Februar 2024 geachtet, betont die Kreishandwerkerschaft.